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   LSG Berlin, 03.09.2003 - L 15 KR 31/01   

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https://dejure.org/2003,23579
LSG Berlin, 03.09.2003 - L 15 KR 31/01 (https://dejure.org/2003,23579)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03.09.2003 - L 15 KR 31/01 (https://dejure.org/2003,23579)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03. September 2003 - L 15 KR 31/01 (https://dejure.org/2003,23579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beitritts zur freiwilligen Krankenversicherung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Anzeigefrist; Informationspflicht des Versicherers hinsichtlich der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft; Beweislast betreffend Zugang von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

    Ferner hat der Ast mit Schreiben vom 28.04.2006 gegenüber der Ag die Aufnahme als freiwillig Versicherter zum 01.05.2006 beantragt, worin zwanglos eine schriftliche Beitrittserklärung nach § 188 Abs. 2 SGB V sowie eine Anzeige im Sinne von § 9 Abs. 2 SGG zu sehen ist (vgl. auch zur diesbezüglichen Beratungspflicht der Krankenkassen und der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: LSG Thüringen, Urteil vom 21.02.2005, L 6 KR 665/03, juris; LSG Saarland, Urteil vom 18. Februar 2004 - L 2 KR 27/02, juris; LSG NW, Urteil vom 17. November 1998 - L 5 KR 44/97, juris; im Ergebnis auch: LSG Berlin, Urteil vom 3. September 2003 - L 15 KR 31/01, juris).
  • LSG Thüringen, 21.02.2005 - L 6 KR 665/03

    Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines

    Insoweit kann unentschieden bleiben, ob die Beklagte den Kläger auch in dem - hier nicht gegebenen - Fall, dass keine besondere Schutzbedürftigkeit vorgelegen hätte, aus Anlass des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung u.a. über die Möglichkeit des Beitritts als freiwilliges Mitglied innerhalb der Dreimonatsfrist beraten müsste (vgl. Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 18. Februar 2004 - Az.: L 2 KR 27/02 unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. November 1998 - Az.: L 5 KR 44/97, im Ergebnis auch Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 3. September 2003 - Az.: L 15 KR 31/01, sämtlich nach juris) oder ob bei Beendigung der Pflichtversicherung und der Möglichkeit der Weiterversicherung regelmäßig der Sozialleistungsträger nicht zur Beratung verpflichtet ist (vgl. Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 2002 - Az.: L 1 KR 30/01, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 2365/12
    Die gilt grundsätzlich auch hinsichtlich der Beratung über die Frist für die Anzeige des Beitritts zur freiwilligen Krankenversicherung nach § 9 Abs. 2 SGB V (vgl. etwa LSG Saarland, Urt. v. 18.2.2004, - L 2 KR 27/02 - LSG Berlin, Urt. v. 3.9.2003, - L 15 KR 31/01 -).
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